Auch Geringverdiener sind ArbeiterInnen

Die geringfügige Beschäftigung

  • ist ein ganz normales Arbeitsverhältnis, wie alle anderen auch, also:
  • mit persönlicher Arbeitsverpflichtung
  • mit zu vereinbarender Arbeitszeit, sonst gelten gesetzliche Mindestzeiten, 10 Stunden wöchentlich, 3 Stunden hintereinander
  • mit Urlaubsanspruch und Urlaubsentgelt
  • mit Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle
  • mit Kündigungsfristen, im Zweifel den gesetzlichen, sonst tarifvertraglichen
  • mit Kündigungsschutz, wenn dessen gesetzliche Voraussetzungen vorliegen
  • mit Mutterschutz
  • mit Elternzeit

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